Umrüsten auf LED

Die Rücklichtbirne, Leerlaufschalter und die Tacholeuchte konnte ich problemlos auf LED umrüsten, wenn ich den TÜV außer Acht lasse. Spart aber nur ca. 7-8W. Die Ladekontrolle muß eine Glühbirne bleiben, eine LED würde nicht funktionieren.

Mir sind z.Z. keine (zugelassenen) BA20D LED Birnen bekannt, die ein biluxförmiges (asymmetrisches) Bild auf die Straße werfen (und nicht grellweis, also auffallend sind).

Nachsatz:
Nach dem „ADAC Oldtimer-Ratgeber“ gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.01.1954 überhaupt keine BAG-Pflicht (BAG=BauArtGenehmigung) für lichttechnische Einrichtungen (§22a StVZO); dies betrifft auch Fern- und Abblendlicht. Erst bei Erstzulassungen ab dem 01.04.1957 gilt eine BAG-Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger, und erst ab dem 01.01.1961 gilt eine BAG-Pflicht für Glühlampen in Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht. Damit könnte es für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.01.1961 sogar legal sein, an sich unzulässige Glühlampen (H4-Lampen mit abweichendem Sockel) einzusetzen. Doch Vorsicht: erstens ist der Vertrieb solcher Lampen in Deutschland verboten, und zweitens betrifft das möglicherweise nur Lampen, die es damals schon gab (und H4 gab es noch nicht).
Auch nachzulesen unter: https://mobilityblog.tuv.com/nachruestungspflicht-bei-oldtimern-2/ 
Oder hier als Screenshot

Wenn man es wörtlich nimmt, dann muß der Scheinwerfer ab 01.01.1954 geprüft sein, ebenso symetrische Leuchtmittel, und das assymetrische Leuchtmittel muß erst ab 01.01.1961 ein E-Prüfzeichen aufweisen.